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der DGB und seine Einzelgewerkschaften
 

In meinem gesamten Arbeitsleben war ich Mitglied einer Gewerkschaft. Und ich bin das natürlich noch bis heute. Aber als Interessenvertretung der arbeitenden Menschheit sind Gewerkschaften unverzichtbar. Dabei kam für mich von Anfang an nur eine DGB-Gewerkschaft in Frasge. Das war erstmal die Gewerkschaft hbv (Handel, Banken und Versicherungen), später dann verdi. Bei allen Unterschieden zwischen den Einzelgewerkschaften sind sie es doch, die für sichere Tarife und gleichwertige Arbeitsbedingungen für alle stehen. Zumindest auf eine Branche bezogen. Als Angestellter einer Bank ist das keineswegs so selbstverständlich. Aber ich denke, wr konnten einiges bewegeen. Sowohl in Tarifrunden, als auch in betrieblichen Auseinandersetzungen.

Die Organisation in Betriebsgruppen und die Zusammenarbeit mit den KollegInnen ist dabei wesentlich. Gerade wenn man wie ich mehr als 16 Jahre für die Betriebsratsarbeit freigestellt wird, ist der Kontakt zur Basis überlebenswichtig. Nur so konnten wir die vielen Herausforderungen meistern, ohne die generelle Richtung ändern zu können. In den meisten Jahren ging es dabei nicht üm die Verteilung von Wohltaten, sondern um die Verhinderung von Schlimmerem. Darunter waren: ein Personalabbauprogramm nach dem anderen, der Zusammenschluss mit der Deutschen Bank (gescheitert), die Übernahme durch die Allianz (hat nicht lange gehalten) und zuletzt die Übernahme durch die Commerzbank (Experiment läuft noch)

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Ehrenamtlicher Arbeitsrichter

Nominiert von meiner Gewerkschaft und qualifiziert durch meine Betriebsrats-tätigkeit durfte ich über viele Jahre das Amt eines ehrenamtlichen Arbeitsrichters ausüben. Dies hat mir viele Einblicke in das Berufsleben in kleinen und großen Betrieben gewährt, aber auch auf die unterschiedlichen Charaktere der streitenden Parteien und die Unter-schiede in der juristischen Vertretung.

Die Arbeitsgerichtsbarkeit ist vor allem auch eine Schutzgerichtsbarkeit für die Beschäftigten. Meistens geht es um Streitigkeiten über eine Kündigung, manchmal auch um die Rechte von Betriebsräten. Die Arbeistgerichte sind mit einem hauptamtlichen Richter und zwei ehrenamtlichen Richtern besetzt. Jeweils einer von Arbeitnehmer-, einer von Arbeitgeberseite. Grundlage für alle ist des Arbeitsrecht, die gültigen Verträge und das Betriebsverfassungsgesetz. Von daher ist es nicht selten, dass das Richterkollegium in der Beurteilung eines Falles zu einem einstimmigen Beschluss kommt. Ist dies nicht der Fall, entscheidet die Stimme des hauptamtlichen Richters. In der Regel ist das Gericht bemüht, den Streit zu schlichten und zu einem Vergleich zu kommen. Dies hat vor allem auch für den hauptamtlichen Richter den Vorteil, dass er kein Urteil schreiben muss. 

In der Arbeitsgerichtsbarkeit gibt es drei Ebenen: das Arbeitsgericht vor Ort, das Landesarbeitsgericht (für Hessen Frankfurt) und das Bundesarbeitsgericht (Erfurt).

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