Betriebsverfassungsgesetz im Juli 2001 vom Bundestag verabschiedet Rechtzeitig vor den regulären Betriebsratswahlen 2001 hat der Bundestag im Juli 2001 das
reformierte Betriebsverfassungsgesetz verabschiedet. Von den Unternehmerverbänden hart attackiert, vom DGB und den Einzelgewerkschaften als nicht weitgehend genug kritisiert, bringt es ein paar wesentliche Änderungen,
die die Arbeit der Betriebsräte insgesamt erleichtern und verbessern helfen. Es empfiehlt sich in jedem Fall zu den Gesetzesänderungen Schulungen zu besuchen, auch und gerade für schon lange im Amt befindliche
Betriebsräte. Wesentliche geänderte Punkte in der neuen Betriebsverfassung sind:
- erleichtertes Wahlverfahren in Betrieben bis 100 Beschäftigten
- Veränderte Zahlen für die Freistellung von Betriebsräten
- verbesserte Mitbestimmung in Fragen der Aus- und Weiterbildung
- Einführung der Geschlechterquote
- Möglichkeiten der Gestaltung der Betriebsräte durch die Betriebsparteien (Zuständigkeiten)
Damit sind eine Reihe gewerkschaftlicher Forderungen erfüllt. Letztendlich entscheidet aber auch beim neuen Gesetz die Praxis in den Betrieben, wie die Mitbestimmung funktioniert. Es sind die Belegschaften, die sich
ihre Vertreter wählen und damit auch über den Inhalt der Mitbestimmung entscheiden. Merke: jede Belegschaft hat den Betriebsrat, den sie verdient. In diesem Sinne sollten wir das reformierte Gesetz nutzen um
Arbeitnehmerinetressen wirkungsvoll und kompetent zu vertreten. Rechte die nicht genutzt werden verkümmern irgendwann und werden abgeschaftt. |