Die Betriebsratswahlen 2002 sind beendet Die Betriebsratswahlen sind inzwischen beendet. Überall haben sich die
Gremien konstituiert und ihre Arbeit aufgenommen. Viele neue Kolleginnen und Kollegen sind gewählt worden. Für alle ergeben sich aus dem neuen Betriebsverfassungsgesetz und den kurzatmigen Wandlungen in der Wirtschaft
und dem gesamten Arbeitsleben Neuerungen, Schwierigkeiten und Möglichkeiten.Nur keine Scheu: das trifft für alle zu. Stillstand bedeutet auch im Betriebsratsleben Rückschritt. Ich bin davon überzeugt, dass Erfahrungen
wichtig sind, aber auf keinen Fall ausreichen um auf alle neuen Situationen angemessen zu reagieren. Gefragt ist der Austausch von Fragen und Meinungen, aber auch das eigene Denken. Bedenkt dabei: Betriebsräte können
nur so stark sein, wie die sie tragenden Belegschaften und die zuständigen Gewerkschaften. Dazu brauchen wir einen starken Austausch, diese Seite ist hierzu nur ein kleiner Beitrag, sie versteht sich aber als
Mosaikstein in diesem Gesamtbild. Wichtige Anlaufstelle dabei soll das Forum
sein, nicht nur als Frage-Antwort-Maschine, sondern auch als Diskussionsforum. Das liegt aber an den Besuchern dieser Seite, die ich heirmit herzlich zur Diskussion einlade. 2002 ist ein Jahr regulärer Betriebsratswahlen Im Frühjahr 2002, zwischen 1. März und 31. Mai, ist es wieder so weit. In allen Betrieben (ab 5 Beschäftigte) können und sollen Betriebsräte
gewählt werden.Dies ist auch mit dem neuen Betriebsverfassungsgesetz 2001 so geblieben. Turnusmäßig finden Betriebsratswahlen alle vier Jahre statt. Nur in Ausnahmefällen kann zu einem anderen Zeitpunkt gewählt werden,
vor allem wenn noch gar kein Betriebsrat besteht. Für amtierende Betriebsräte heißt das: jetzt sind schleunigst die Betriebsratswahlen einzuleiten durch Bestellung eines Wahlvorstandes. Zu beachten ist dabei, daß der
Wahlvorstand so rechtzeitig bestellt wird, daß die Konstituierung des neu gewählten Betriebsrats so rechtzeitig erfolgen kann, daß die Amtszeit des derzeitigen Betriebsrats noch nicht abgelaufen ist. Es sollte auf alle
Fälle vermieden werden, daß durch zu späte Bestellung des Wahlvorstands in einem Betrieb für einen auch nur kurzen Zeitraum ein betriebsratsloser Zustand entsteht.Das neue Betriebsverfassungsgesetz hat den
Wahlvorständen eine Reihe von Prüfungsnotwendigkeiten und Erfordernissen auferlegt, die teilweise recht zeitaufwendig sind, so die Frage der Leiharbeitnehmer, die Vorschriften zur Minderheiten-Geschlechterquote und der
Leitenden Angestellten.In kleinen Betrieben sollte die Möglichkeit der vereinfachten Wahl genutzt werden. Zu allen Fragen findet man kompetente Beratung bei der zuständigen Gewerkschaft. Dort werden auch
Schulungsveranstaltungen organisiert, die es erleichtern durch den Paragraphen-Dschungel zu kommen. Diese Beratung und Schulung sollte sich niemand scheuen in Anspruch zu nehmen. In Zeiten zunehmender wirtschaftlicher
Probleme mit massivem Stellenabbau in vielen Bereichen, Umorganisationen, Firmenabspaltungen und Fusionen sind Betriebsräte für die Belegschaften wichtiger denn je. Nur mit einem Betriebsrat ist es möglich zu einem
Sozialplan zu kommen, wenn der schlimmste aller Fälle, die Insolvenz der Firma, eintritt. Aber auch andere Fragen der Mitbestimmung können nur durch einen Betriebsrat ausgeübt werden. Also keine Scheu: das
Betriebsratsamt ist ein Ehrenamt, das während der regulären Arbeitszeit auszuüben ist. Bei mehr als 200 Beschäftigten ist ein Betriebsratsmitglied gänzlich von der Arbeit freizustellen um seine Amtspflichten zu erfüllen.
Also jetzt nicht länger zögern: die Betriebsratswahl 2002 hat schon begonnen. Noch können auch Sie kandidieren. Für Rückfragen stehe ich gerne zu Verfügung, aber sicher auch der betriebliche Vertreter der zuständigen
Gewerkschaft oder die örtliche Gewerkschaftsvertretung.
- Merke: Meckern ist einfach,
- nur selber machen kann etwas ändern!
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- Für menschenwürdige Arbeitsbedingungen
- Für ein soziales Für- und Miteinander in den Betrieben
Dafür lohnt es sich das Amt eines Betriebsrats anzustreben und auszuüben nach oben |